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Pensionskasse oder "Riester-Rente"?

Der Altersvorsorgetarifvertrag sieht einen Arbeitgeberbeitrag und die Möglichkeit von persönlichen Zusatzbeiträgen an die Pensionskasse vor. Sie wandeln Brutto-Gehalt in Altersvorsorgebeiträge um. Sie sparen dadurch Steuern und Abgaben, denn der Staat fördert die tarifliche Altersvorsorge, indem er bei den Beiträgen auf Steuern und Abgaben verzichtet. Erst die spätere Rentenleistung ist steuerpflichtig in der dann gewöhnlich niedrigeren Progression. Sozialabgaben fallen bei Renten nur für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Wenn Sie wissen wollen, wie groß Ihr Vorteil ist, schauen Sie sich den Punkt "Eigenbeteiligung" unter "Eckpunkte Ihrer Vorsorge" an.

Neben der tariflichen Altersvorsorge haben Sie auch die Möglichkeit der Privatvorsorge ("Riester-Rente"). Bei der "Riester-Rente" müssen Sie zunächst einmal Steuern und Abgaben zahlen. Sie finanzieren die "Riester-Rente" also aus Ihrem Nettogehalt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie dann die sogenannten Riester-Zulagen.

"Riester-Rente" und tarifliche Altervorsorge schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie laufen getrennt nebeneinander: die tarifliche Altersvorsorge steuer- und abgabenfrei und die "Riester-Rente" aus Ihrem (versteuerten) Einkommen.

Riester-RentePensionskasse
Mindesteigenbeitrag4 % *kein Mindesteigenbeitrag
SteuernSteuerpflichtigSteuerfrei
SozialabgabenAbgabenpflichtigAbgabenfrei
VerwaltungskostenHochNiedrig
ZuschussRiesterzulage oder Sonderausgabenabzug (das entscheidet das Finanzamt)Arbeitgeberbeitrag (gem. Tarifvertrag)
Kapital statt RenteFörderschädlichMöglich
Rente auch ins AuslandFörderschädlichja
* bezogen auf das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres,
   maximal 2.100 EUR.

Für Informationen zur "Riester-Rente" rufen Sie bitte die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse an: 040 / 280 145 – 0 oder schreiben Sie an service@hhpv.de.

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